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5 Basics, die in jedem Mietvertrag inbegriffen sein müssen

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5 Basics, die in jedem Mietvertrag inbegriffen sein müssen

Wenn Sie eine Immobilie mieten möchten oder auf Ibiza sogar bereits eine Immobilie besitzen und mit dem Gedanken spielen, sie dieses Jahr zu vermieten, kennen Sie dann auch alle wichtigen Informationen, die im Mietvertrag stehen sollten?

1 – Die Parteien:

Zwischen diesen besteht der Mietvertrag. Es versteht sich von selbst, dass in jedem Mietvertrag stehen muss, wer genau Mieter und Vermieter sind.

2 – Die Kaution:

In Ibiza beträgt die Kaution für gewöhnlich eine Monatsmiete, die der Mieter dem Vermieter zu Mietbeginn in bar zu zahlen hat. Der Vermieter hat diese Kaution nicht zur freien Verfügung, sondern muss diese an die entsprechenden Behörden der Kommune weiterleiten. Die Kaution muss zurückbezahlt werden, sobald der Mietvertrag endet und sofern keine Beschädigung an der Immobilie vorliegt.

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3 – Die Miete:

Die genaue, zu zahlende Monatsmiete ist verhandelbar, und sofern es nicht anders vorgesehen ist, muss sie bis zum 7. Tag eines jeden Monats gezahlt werden. Dies kann in bar, per Überweisung oder Dauerauftrag erfolgen. Der Vermieter kann in keinem Falle mehr als eine Monatsmiete im Voraus fordern.

4 – Vertragslänge:

Der Vertrag kann lang oder kurz sein, je nachdem, wie sich die Vertragsparteien einigen. Oftmals gibt es eine Klausel, im Rahmen derer sich der Mieter zu einer Mindestmietdauer von einem Jahr verpflichtet – mit einer Vertragsstrafe, wenn er vor Ablauf dieser Zeit auszieht. Dennoch hat der Mieter das Recht, den Vertrag nach sechs Monaten zu kündigen, muss dies aber rechtzeitig schriftlich mitteilen.

5 – Sonderklauseln:

Es gibt diverse Sonderklauseln, um die man einen Mietvertrag ergänzen kann: Wer ist verantwortlich für Gebühren und Gemeinschaftskosten? Wer zahlt für Reparaturen? Stellen Sie sicher, dass Sie die Verantwortlichkeiten einer jeden Partei eindeutig formulieren, um während der Vermietung einer Immobilie Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

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