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Kosten und Steuern, die mit dem Immobilienkauf auf Ibiza einhergehen

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Kosten und Steuern, die mit dem Immobilienkauf auf Ibiza einhergehen

Über die „Drei Schritte beim Immobilienkauf auf Ibiza“ haben wir bereits gesprochen. Dieses Mal werden wir auf die realen Kosten schauen, die mit dem Immobilienkauf verbunden sind. Wenn Sie eine Ibiza Immobilie kaufen, müssen Sie daran denken, dass zuzüglich zum Kaufpreis der Immobilie diverse Kosten und Steuern anfallen. Diese belaufen sich schätzungsweise auf neun bis zwölf Prozent des Kaufpreises, inklusive Steuern und anderer Nebenkosten. Diese teilen sich auf wie folgt auf:

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1. Grunderwerbssteuer

Wer auf Ibiza eine Immobilie kauft, muss eine Landessteuer zahlen, egal, ob es sich um ein neues Objekt oder eine Bestandsimmobilie handelt.

• Sollten Sie eine Bestandsimmobilie erwerben, müssen Sie die Eintragungssteuer „Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales (ITP)“ zahlen, die bei acht Prozent beginnt.

• Sollten Sie ein neues Objekt kaufen, müssen Sie die Mehrwertsteuer „Impuesto sobre el Valor Añadido (IVA)“ zahlen, diese beginnt bei zehn Prozent.

In beiden Fällen ist es der Käufer, der diese Grunderwerbssteuer begleichen muss, die je nach Wert der Immobilie berechnet wird.

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2. Lokale Grundsteuer

Diese Steuer ist der Gemeindesteuer in Deutschland ähnlich und heißt „Impuesto sobre Bienes Inmuebles (IBI)“. Es ist eine Steuer, die von der jeweiligen Gemeinde erhoben wird, in der sich die Immobilie befindet. Die Höhe dieser Steuer wird anhand des Gebäudewerts errechnet (Valor Catastral). Dieser Katasterwert variiert je nach Größe der Gemeinde, in der die Immobilie liegt. Der berechnete Gesamtbetrag ist der mit der jeweiligen Steuerrate multiplizierte Katasterwert. Wenn Sie auf Ibiza eine Immobilie kaufen, müssen Sie diese Steuer nur einmal zahlen, und zwar in dem Moment, in dem die Immobilie auf Ihren Namen registriert wird.

Kauft man eine Bestandsimmobilie, muss der Verkäufer den letzten Zahlungsbeleg der Grundsteuer (IBI) beim Notar oder Anwalt präsentieren, bevor die Eigentümerurkunde unterschrieben werden kann. Sie sollten daran denken, dass Ihr Anwalt außerdem eine Bescheinigung des Provinzsteuerbüros (Recaudacion Provincial) beantragen muss, um belegen zu können, dass alle Steuerbeiträge korrekt bezahlt worden sind. Denn sollte der vorherige Eigentümer diese nicht beglichen haben, kann die Gemeindeverwaltung dem Käufer diese Steuerschulden auferlegen, rückwirkend für maximal fünf Jahre und zusätzlich der anfallenden Verzugsgebühren, die bei bis zu 20 Prozent liegen.

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3. Weitere Kosten

Wer eine Immobilie kauft, muss mit vielen anderen kleineren und größeren Nebenkosten rechnen. Dazu gehören sowohl Agentur-, Anwalts- und Notarkosten als auch die Gebühren für die Eintragung des Grundbesitzes. Und wer eine Hypothek aufnehmen muss, darf die dafür anfallenden Kosten nicht außer Acht lassen. Dazu gehören auch die Gebühren, die bei der Kontoeinrichtung und der Überweisung der Kaufsumme vom Konto des Heimatlands nach Spanien entstehen. Kauft man von einem Nichtresidenten, kommen eventuelle Kosten für die Ertragssteuerrückstellung hinzu. Auf unserer Service-Seite informieren wir über die Hilfestellung, die wir Ihnen beim Immobilienkauf leisten können.

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