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Bevor Sie auf der Insel zum Immobilieneigentümer werden können, benötigen Sie zwei Dinge: Sie brauchen eine Steuernummer, die NIE-Nummer (Número de Identificación de Extranjeros) heißt. Diese Identifikationsnummer behalten Sie das ganze Leben, mit ihr können Sie Steuern zahlen, Eigentum erwerben und Rechnungen für Versorgungsleistungen begleichen. Zweitens müssen Sie in Spanien ein Konto eröffnen. Diese beiden Schritte sind für Nichtresidenten die Grundvoraussetzung, um den Kaufvertrag unterzeichnen zu können (Escritura de Compraventa).
Nun lassen Sie uns einen Blick auf die Details werfen, die zum Eigentumserwerb auf Ibiza gehören:
Sobald Sie Ihre Traumimmobilie auf Ibiza gefunden haben und der Eigentümer Ihr Angebot akzeptiert hat, wird Ihr Agent den Besitzer kontaktieren und die Verhandlungen aufnehmen. Diese beinhalten die Festlegung der Geschäftsbedingungen wie den Kaufpreis, die Durchführung eventueller Renovierungs- oder Wartungsarbeiten, die Übernahme von Mobiliar, den Kauftermin etc. In diesem Prozess sind die Verhandlungen noch nicht rechtsverbindlich, sie können zu diesem Zeitpunkt noch jederzeit abgebrochen werden.
Sind der Kaufpreis und alle anderen Bedingungen festgelegt, wird ein Vorverkaufsvertrag (Contrato Privado de Compraventa) abgeschlossen. In diesem sind die Beschreibung der Immobilie, die Namen von Verkäufer und Käufer, die Höhe der Kaution, der vereinbarte Preis und der Termin für die Vertragserfüllung aufgelistet.
Ab diesem Zeitpunkt ist der Vertrag rechtsverbindlich, deshalb sollte man dessen Inhalt verstanden haben. Falls Sie sich nicht sicher sind, sollten Sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen, am besten einen, der sich im spanischen Immobilienrecht auskennt und der sowohl Deutsch als auch Spanisch spricht.
Sobald Sie sich mit dem Verkäufer auf die Rahmenbedingungen geeinigt haben, muss eine Kaution hinterlegt werden, damit das Objekt vom Markt genommen werden kann. Diese beläuft sich in der Regel auf etwa zehn Prozent des vereinbarten Kaufpreises. Die Hinterlegung dieser Kaution wird normalerweise über ein Steuerbüro (Gestoria) abgewickelt.
Zu diesem Zeitpunkt wird ein Einreichungsdokument (Contrato de Arras) aufgesetzt, dieses beinhaltet: Die Beschreibung der Immobilie, den Preis, die Bedingungen für die Kautionshinterlegung und den Termin für die Vertragserfüllung. Sollten Sie diesen Vertrag brechen, verlieren Sie die hinterlegte Kaution. Sollte der Verkäufer zurücktreten, erhalten Sie die doppelte Kautionssumme zurück. Abzüglich aller Rechtskosten, die bis dahin angefallen sind.
Am Tag des Vertragsabschlusses müssen Sie den vereinbarten Kaufpreis zahlen, abzüglich der Kautionssumme, die sie bereits hinterlegt haben. Zudem müssen alle Notarkosten, Steuern und finanziellen Verpflichtungen beglichen werden. Die Zahlung kann per Bankwechsel oder Überweisung getätigt werden, deshalb müssen ausländische Käufer zuvor ein Konto bei einer spanischen Bank eingerichtet haben, um das Geld von der Bank ihres Heimatlandes überweisen zu können. Jetzt werden Sie die „Escritura de Compraventa“ unterzeichnen, die der Eigentumsurkunde entspricht.
Vor einem Notar wird die öffentliche Übertragungsurkunde ausgehändigt, die den Eigentümerwechsel bestätigt. Eine Kopie geht außerdem an das Finanzamt und das Grundbuchregister. In Spanien muss der Kaufvertrag durch einen öffentlichen Notar bezeugt werden, allerdings ist es ratsam, einen eigenen Rechtsanwalt zu beauftragen, der Ihre Interessen vertritt.
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