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Das neue spanische Hypothekenrecht ist seit 17. Juni in Kraft. Ganz gleich, ob Sie von einem modernen Apartment auf Ibiza träumen, von einem Landhaus im ruhigen Hinterland oder von der perfekten Familienvilla – diese Fakten müssen sie kennen. In diesem Artikel besprechen wir die wesentlichen Änderungen, die das neue Gesetz mit sich bringt und derer Sie sich bewusst sein sollten, falls Sie planen, sich auf Ibiza für einen Hypothekenkredit zu bewerben.
Die Banken müssen die meisten Kosten übernehmen, mit Ausnahme der Kosten für die Wertbestimmung. Genauer gesagt muss die Bank die Gebühren der Verwaltungsbehörde, die Stempelabgabe, den Notar und die Steuern zahlen. Das ist eine große Veränderung, da bisher der Kunde den Großteil dieser Kosten tragen musste.
Die Bank muss den Hypothekenentwurf 10 Tage vor dem vereinbarten Unterzeichnungstermin an den Kunden übermitteln. So kann der Notar sicherstellen, dass der Hypothekenkredit die aktuellen rechtlichen Anforderungen erfüllt und der Kunde den Kreditvertrag versteht. Die Beratung durch den Notar ist kostenfrei.
Bei einer variablen Hypothek kann die Maximalgebühr für eine frühere Rückzahlung eine dieser beiden Optionen sein:
25% nur während der ersten drei Jahre der Vertragsdauer
15% nur während der ersten fünf Jahre der Darlehenslaufzeit
Bei einer Festhypothek kann die Maximalgebühr für eine frühere Rückzahlung die folgenden Grenzwerte erreichen:
2% während der ersten 10 Jahre
5% während der übrigen Laufzeit
Verzugsgebühren dürfen das Dreifache der gesetzlichen Zinsen für das Darlehen nicht überschreiten. Diese Maßnahme ist rückwirkend gültig, was bedeutet, dass sowohl gegenwärtige als auch zukünftige Hypotheken von dieser Veränderung betroffen sind. Falls Ihnen Verzugszinsen berechnet worden sind, können Sie zur Bank gehen und sich diese Strafzahlung zurückerstatten lassen.
Die Bank darf erst dann ein Zwangsvollstreckungsverfahren für eine Immobilie beginnen, wenn der Kunde mit mehr als 12 Monatszahlungen in Verzug ist oder der fällige Betrag während der ersten Hälfte der Hypothekenlaufzeit 3% der Darlehenssumme übersteigt. Nach diesem Zeitraum erhöhen sich diese Werte auf 15 Monatszahlungen oder 7% der Darlehenssumme. Bisher konnte die Bank das Verfahren bereits vor der Räumung beginnen, wenn der Kunde mit drei Raten in Verzug war.
Dieser Punkt hat bei der Umsetzung des neuen Gesetzes für viel Verwirrung gesorgt. Einfach gesagt bedeutet dies, dass die Banken Kunden im Gegenzug für einen niedrigeren Hypothekenzinssatz nicht zum Erwerb weiterer Produkte zwingen dürfen, wenn diese Produkte ebenfalls von der Bank erworben werden. „Kombinierte Angebote“ sind allerdings erlaubt – das heißt, dass Banken weiterhin Produkte anbieten dürfen, die eine Verbesserung der Darlehensbedingungen darstellen.
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